Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern die Industriebaurichtlinie bei Geschossflächen von mehr als 5.000 qm sowie die Verkaufsstättenverordnungen der Bundesländer ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der zweiteilige Lehrgang befähigt Sie, Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter rechtssicher nachzukommen. Die Schulung entspricht den aktuellen Schriften der DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) und enthält die wesentlichen Ausbildungskriterien der CFPA-Europe.
- Sie erwerben eine fundierte Grundausbildung nach DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12/09-01
- Sie erfüllen die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
- Sie können den Brandschutz in Ihrem Unternehmen optimieren.
Termine und Preise auf Anfrage
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes
auch der Baulicher-, Technischer- und organisatorischer brandschutz
sowie Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall
Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.